Gericht gibt grünes Licht: DAK-Gesundheit darf Stoma-Ausschreibung durchführen!

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02.12.2018

Vor einem Jahr haben wir die Petition gegen die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit gestartet. Trotz der großen Unterstützung haben wir es nicht geschafft unser Ziel zu erreichen. Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) hat entschieden, dass die DAK-Gesundheit die Stoma-Ausschreibung durchführen darf, obwohl ihr das im März vom Bundesversicherungsamt (BVA) untersagt wurde.

In der Petition haben wir den Vorstands-Vorsitzenden der DAK-Gesundheit zum Stopp der Stoma-Ausschreibung aufgefordert. 5.435 Unterstützer schlossen sich dieser Forderung an, ein deutliches Signal, dass wir alle gemeinsam ausgesendet haben. Aber letztendlich kam der Vorstand der DAK-Gesundheit unserer Forderung nicht nach. Deshalb beobachteten wir gespannt den Ausgang der zahlreichen Klagen, die gegen die Ausschreibung vor Sozialgerichten und Vergabekammern eingereicht wurden. Mittlerweile wurden alle Klagen entschieden oder abgewiesen.

Zuletzt war noch die Klage der DAK-Gesundheit offen, mit der sich die Krankenkasse gegen die Untersagung wehrte, die das BVA ausgesprochen hatte. Besonders in dieses Verfahren setzten wir große Hoffnung, da sich das BVA unserer Kritik anschloss. Wie wir beurteilte die Aufsichtsbehörde die Ausschreibung als nicht zweckmäßig, aufgrund des hohen Dienstleitungsanteils, der mit der Stomaversorgung verbunden ist.

Das LSG gab der DAK-Gesundheit jetzt aber in einer ersten Entscheidung recht. Auch wenn im Hauptsacheverfahren erst später entschieden wird, kann die DAK-Gesundheit jetzt die Gewinner der Ausschreibung bekanntgeben.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht1), dass vor einer Ausschreibung die Prüfung der Zweckmäßigkeit erfolgen kann und damit im Streitfall auch die Sozialgerichte zuständig sind. Mit dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Ausschreibungen bei Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig sind. In unserer Petition kritisieren wir die DAK-Gesundheit dafür, dass die Krankenkasse die Ausschreibung durchführt, trotz des aus unserer Sicht hohen Bedarfs an persönlicher Betreuung, individueller Anpassung der Hilfsmittel und Unterstützung bei Stoma-Komplikationen.

In seiner Entscheidung verwies das LSG aber u.a. darauf, dass die Zweckmäßigkeit heute noch nicht eindeutig definiert ist und dass der Dienstleistungsanteil lt. Aussage von Ausschreibungsteilnehmern lediglich 10-15% der Gesamtkosten der Stomaversorgung ausmache. Ob bei der Stomaversorgung also tatsächlich ein hoher Dienstleistungsanteil vorliegt ist nach wie vor nicht geklärt.

Was bedeutet das für Stomaträger?

Ab dem 1. April 2019 schreibt die DAK-Gesundheit ihren Versicherten vor, von wem sie ihre Stomaversorgung beziehen müssen. Laut Branchen-Informationen2) gehören die Homecare-Unternehmen PubliCare, PROLIFE und Medi-Markt zu den Gewinnern der Ausschreibung.

Ist man mit dem neuen Versorger nicht einverstanden oder mit dessen Betreuung nicht zufrieden, bleibt als einzige Alternative der Wechsel der Krankenkasse. Ein Wahlrecht zwischen mehreren Vertragspartnern der Krankenkassen gibt es nicht mehr. Erste Fragen zum Wechsel des Versorgers haben wir auf unserer Internetseite beantwortet: Aktuelle Informationen für Versicherte der DAK-Gesundheit.

Wir befürchten weiterhin, dass die DAK-Gesundheit mit ihrer Ausschreibung einen Preisverfall bei den Erstattungs-Pauschalen eingeläutet hat. Um den Zuschlag zu erhalten sind angeblich Angebote abgegeben worden, die deutlich unter den bisher üblichen Monatspauschalen liegen. Andere Krankenkassen könnten diesem Beispiel folgen und versuchen ihre Monatspauschalen ebenfalls deutlich abzusenken. Dies führt uns absehbar in eine Zwei-Klassen-Versorgung, in der nur noch die Stomaträger und Stomaträgerinnen hochwertige Hilfsmittel und eine ambulante Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte erhalten, die sich eine zusätzliche Aufzahlung leisten können.

Danke an alle Unterstützer

Wir danken allen Unterzeichnern unserer Petition, jede einzelne Unterschrift hat dazu beigetragen, dass die Ängste und Befürchtungen der Stomaträger und Stomaträgerinnen gehört wurden. Die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V. wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und wir werden auf unseren Internetseiten weiter über aktuelle Entwicklungen berichten.

Quellen:
1) Das LSG Hamburg hat die Begründung seiner Entscheidung hier veröffentlicht: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203200&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive (abgerufen am 27.11.2018)
2) Ausschreibung von Stoma-Hilfsmitteln – LSG Hamburg gibt der DAK Recht, MTD-Verlag, https://www.mtd.de/aktuell/1041-ausschreibung-von-stoma-hilfsmitteln (abgerufen am 27.11.2018)